Grundsätze zur Datenverarbeitung


Europäische Datenschutzgrundverordnung: Drei Tipps für die Cloud-Nutzung in Unternehmen
Einführung DSGVO-konformer Prozesse für Unternehmen eine große Herausforderung



Von Eduard Meelhuysen, Vice President Sales EMEA, Bitglass

Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Privatpersonen haben damit das Recht, von Unternehmen, denen sie im Zuge einer Geschäftsbeziehung ihre Daten anvertraut haben, auf Anfrage umfassende Auskunft über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu erhalten. Die Unternehmen wiederum unterliegen dann der Kontrolle staatlicher Prüfinstanzen, weshalb sie gefordert sind, nicht nur für Sicherheit, sondern auch für Transparenz in ihren Datenverarbeitungsprozessen zu sorgen.

Lesen Sie zum Thema "Datenschutz" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Mit der DSGVO wird ein europäischer Standard für Datenschutz im digitalen Zeitalter geschaffen. Wie die Rechtsprechung sich im Zuge dessen für Cloud-Provider und die Cloud-nutzenden Unternehmen entwickeln wird, muss sich in der Praxis erst noch zeigen. Vorerst ist die Einführung DSGVO-konformer Prozesse für Unternehmen eine große Herausforderung für manche mehr, für andere weniger. Doch langfristig bietet dies Unternehmen auch die Möglichkeit, sich mit ihren Grundsätzen zur Datenverarbeitung von ihren Wettbewerbern abzuheben und ihren Kundenkreis zu erweitern. Es lohnt sich also, von Anfang an gewissenhaft für die Sicherheit der Kundendaten Sorge zu tragen, sowohl innerhalb der eigenen Unternehmens-IT als auch in der Cloud.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Eine besondere Verantwortung wird Unternehmen zuteil, wenn es um die Nutzung von Cloud Computing-Anwendungen geht. Zwar sieht die DSGVO eine geteilte Verantwortung zwischen Cloud-Nutzern und Cloud-Providern vor, doch zur Verantwortung gezogen werden schlussendlich die Unternehmen, die die Cloud nutzen. Als so genannte Auftragsverarbeiter nehmen sie in etwa die Rolle eines Gatekeepers zwischen ihren Kunden und den Cloud-Providern ein. Laut DSGVO liegt es nunmehr in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle erhobenen Daten nur auf die Art verarbeitet werden, der ihre Kunden und Nutzer zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.

Eine große Herausforderung, wenn man bedenkt, dass bestimmt nicht alle Unternehmen über ausreichend Ressourcen verfügen, sich spielend leicht in diese Rolle einzufinden. Um in den verbleibenden zwölf Monaten auch die Cloud-Front sicher zu machen, sollten Unternehmen daher gegenwärtig folgende Punkte beachten:

1. Koordinierte "Fahndung" nach Unternehmensdaten
Um die IT-Infrastruktur des Unternehmens DSGVO-konform zu machen, arbeitet die IT in der Regel eng mit verschiedenen Abteilungen sowie der Geschäftsführung zusammen, um ein Verfahrensverzeichnis, also eine Übersicht der Verarbeitungsprozesse sämtlicher gesammelten Datenarten beispielsweise personenbezogene Daten, Inhaltsdaten oder Verkehrsdaten - zu erstellen. Als personenbezogene Daten gelten dabei nicht nur Angaben zur Person, sondern weitere Daten, die eine natürliche Person bestimmbar machen, beispielsweise die IP-Adresse. Für Unternehmen, die den Wechsel in die Cloud planen oder diesen bereits vollzogen haben, bedeutet dies zunächst, dass sie ermitteln müssen, welche Art von Kundendaten im täglichen Geschehen den Weg in die Cloud finden und nicht zuletzt auch, wie diese dort geschützt sind. Beispielsweise könnten Inhaltsdaten in E-Mailcloudanwendungen ausgelagert sein oder Verkehrsdaten über bestimmte Websiteanalysetools dorthin gelangen.

Je nach Kapazitäten und personeller Auslastung im Unternehmen ist es sicherlich kein einfacher Job, herauszufinden, inwieweit welche Daten in die Cloud wandern werden oder bereits gewandert sind. Doch irgendjemand muss ihn machen, oder anders gesagt: Jemand muss die Verantwortung übernehmen. Zwar ist es wichtig, sämtliche relevanten Unternehmensverantwortliche in den Prozess einzubeziehen. Doch um Verantwortungsdiffusion zu vermeiden, müssen diese Bemühungen koordiniert werden. Es ist zu spät, auf Grund einer neu eingeführten Cloudanwendung am Vorabend der DSGVO erneut das Verfahrensverzeichnis und sämtliche damit verbundenen Prozesse zum Beispiel das Einholen der Zustimmung von Kunden zu ändern. Daher sollte frühzeitig der im Rahmen der DSGVO geforderte unternehmenseigene Datenschutzbeauftragte ernannt und idealerweise mit der Koordination der für die DSGVO relevanten Prozesse betraut werden.

2. Datenverarbeitung auf Seiten der Cloud-Provider ermitteln
Ist das Verfahrensverzeichnis erst einmal erstellt, sollte man seine Cloud-Provider um eine Aushändigung ihres Verfahrensverzeichnisses bitten. Im Vergleich lässt sich damit ermitteln, inwieweit die Verarbeitungsart und auch die Sicherheitsstandards mit denen des Unternehmens übereinstimmen oder im umgekehrten Fall, inwieweit diese darüber hinausgehen und ob dafür ein erweitertes Einverständnis durch die Kunden eingeholt werden muss. Den Ergebnissen entsprechend muss die Datenschutzerklärung des Unternehmens aktualisiert werden.

Die DSGVO sieht darüber hinaus eine Zertifizierung von Cloud-Providern vor. Über verschiedene Gütesiegel soll das Level an Datenschutz und -sicherheit eines Anbieters zuverlässig abgebildet werden. Allerdings sind bisher noch keine einheitlichen Standards etabliert und die Zertifizierung ist freiwillig. Zwar ist anzunehmen, dass Gütesiegel langfristig für Cloud-Provider faktisch zu einem Wettbewerbskriterium werden. Doch es ist nicht abzusehen, ob dies sämtliche Cloud-Provider pünktlich bis Inkrafttreten der DSGVO umsetzen werden. Um rechtzeitig auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen vorerst nicht darauf setzen, dass der bloße Blick auf ein Gütesiegel ihnen große Mühen ersparen wird. Vielmehr sollten sie die Datenverarbeitungsprozesse ihrer Cloud-Provider eingehend prüfen und auch auf eingesetzte Sicherheitsfunktionen wie Data Leakage Prevention (DLP) achten. Angesichts der drohenden Bußgelder, die Unternehmen treffen können, wenn die von ihnen gewählten Cloud-Provider nicht ausreichend Sorgfalt walten lassen, lohnt es sich, bei der Überprüfung äußerst gewissenhaft vorzugehen.

3. Schatten-IT vermeiden und Mitarbeiter schulen
Mit den Änderungen durch die DSGVO sollten Unternehmen auch ein stärkeres Augenmerk darauf legen, welche Unternehmensmitarbeiter auf welche Datenarten Zugriff haben und vor allem auch, von welchen Geräten. Es sollte möglichst ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter beispielsweise nach Feierabend von einem nicht abgesicherten, privaten Gerät auf wichtige Kunden- und Unternehmensdaten zugreifen und diese beliebig speichern oder mit anderen Cloudanwendungen bearbeiten können. Ebenso muss allen Mitarbeitern bewusst gemacht werden, dass sie bei Ausfall eines unternehmenskritischen Dienstes beispielsweise einem Ausfall des E-Mailservers sie zwischenzeitlich nicht auf andere private E-Mailkonten oder sonstige frei verfügbare Dienste ausweichen können, um dringende Korrespondenzen mit ihren Kunden doch noch abzuschließen.

Für derartige Fälle müssen die Sensibilität der Mitarbeiter für Datensicherheit geschärft sowie Verhaltensregeln festgelegt werden. Derartige Vorsichtsmaßnahmen erfordern mitunter auch die Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten und die Geschäftsleitung. Auch technische Vorkehrungen, wie die Verschlüsselung von Cloud-Daten und die Sicherung sämtlicher mobiler Unternehmensgeräte, können zur Minimierung derartiger Risiken beitragen. Hilfreich ist auch die Erarbeitung eines Rechte-Rollen-Konzeptes, um Zugriffsrechte zu segmentieren und den Nutzerzugriff auf sensible Daten zu einzuschränken.
(Bitglass: ra)

eingetragen: 14.05.17
Home & Newsletterlauf: 01.06.17


Bitglass: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Tipps & Hinweise

Wie reagiert man auf Angriffe des Dienstleisters?

Im neuesten Sophos Threat Report: Cybercrime on Main Street berichten die Security-Experten, dass das "Sophos MDR Team" in 2023 vermehrt auf Fälle reagierte, in denen Unternehmen über die sogenannte Supply Chain, sprich die Lieferkette im Business und in der IT-Infrastruktur, attackiert wurden. In mehreren Fällen lagen die Schwachstellen in der Remote-Monitoring- und Management-Software (RMM) eines Dienstanbieters.

Dauer-Renaissance von Tape

Bei jeglicher Art von Datenverlust – sei es durch einen technischen Ausfall, menschliche Fehler oder durch einen Angriff von Cyberkriminellen – ist es das Backup-Recovery-System, das Unternehmen aus der misslichen Situation hilft. Um diesen Rettungsanker stets zur Verfügung zu haben, ist es wichtig, bei der Datensicherung auf eine professionelle Software zu setzen, die unterschiedliche Speichertechnologien bedienen kann, von On-Premise- bis hin zu Cloud-Speicher.

Phishing-Betrug per E-Mail

Business E-Mail Compromise (BEC) ist eine Art von Phishing-Betrug per E-Mail, bei dem ein Angreifer versucht, Mitglieder einer Organisation dazu zu bringen, z.B. Geldmittel oder vertrauliche Daten zu übermitteln. Der aktuelle Arctic Wolf Labs Threat Report fand heraus, dass sich diese Angriffstaktik fest etabliert hat.

Transparenz für KI-Algorithmen

Funktionalität und Komplexität geschäftsorientierter KI-Anwendungen haben exponentiell zugenommen. DevOps-Tools, Security-Response-Systeme, Suchtechnologien und vieles mehr haben von den Fortschritten der KI-Technologie profitiert. Vor allem Automatisierungs- und Analysefunktionen haben die betriebliche Effizienz und Leistung gesteigert, indem sie komplexe oder informationsdichte Situationen verfolgen und darauf reagieren.

Besuchen Sie SaaS-Magazin.de

SaaS, On demand, ASP, Cloud Computing, Outsourcing >>>

Kostenloser Newsletter

Werktäglich informiert mit IT SecCity.de, Compliance-Magazin.de und SaaS-Magazin.de. Mit einem Newsletter Zugriff auf drei Online-Magazine. Bestellen Sie hier

Fachartikel

Grundlagen

Big Data bringt neue Herausforderungen mit sich

Die Digitale Transformation zwingt Unternehmen sich mit Big Data auseinanderzusetzen. Diese oft neue Aufgabe stellt viele IT-Teams hinsichtlich Datenverwaltung, -schutz und -verarbeitung vor große Herausforderungen. Die Nutzung eines Data Vaults mit automatisiertem Datenmanagement kann Unternehmen helfen, diese Herausforderungen auch mit kleinen IT-Teams zu bewältigen. Big Data war bisher eine Teildisziplin der IT, mit der sich tendenziell eher nur Großunternehmen beschäftigen mussten. Für kleinere Unternehmen war die Datenverwaltung trotz wachsender Datenmenge meist noch überschaubar. Doch die Digitale Transformation macht auch vor Unternehmen nicht halt, die das komplizierte Feld Big Data bisher anderen überlassen haben. IoT-Anwendungen lassen die Datenmengen schnell exponentiell anschwellen. Und während IT-Teams die Herausforderung der Speicherung großer Datenmengen meist noch irgendwie in den Griff bekommen, hakt es vielerorts, wenn es darum geht, aus all den Daten Wert zu schöpfen. Auch das Know-how für die Anforderungen neuer Gesetzgebung, wie der DSGVO, ist bei kleineren Unternehmen oft nicht auf dem neuesten Stand. Was viele IT-Teams zu Beginn ihrer Reise in die Welt von Big Data unterschätzen, ist zum einen die schiere Größe und zum anderen die Komplexität der Datensätze. Auch der benötigte Aufwand, um berechtigten Zugriff auf Daten sicherzustellen, wird oft unterschätzt.

Bösartige E-Mail- und Social-Engineering-Angriffe

Ineffiziente Reaktionen auf E-Mail-Angriffe sorgen bei Unternehmen jedes Jahr für Milliardenverluste. Für viele Unternehmen ist das Auffinden, Identifizieren und Entfernen von E-Mail-Bedrohungen ein langsamer, manueller und ressourcenaufwendiger Prozess. Infolgedessen haben Angriffe oft Zeit, sich im Unternehmen zu verbreiten und weitere Schäden zu verursachen. Laut Verizon dauert es bei den meisten Phishing-Kampagnen nur 16 Minuten, bis jemand auf einen bösartigen Link klickt. Bei einer manuellen Reaktion auf einen Vorfall benötigen Unternehmen jedoch circa dreieinhalb Stunden, bis sie reagieren. In vielen Fällen hat sich zu diesem Zeitpunkt der Angriff bereits weiter ausgebreitet, was zusätzliche Untersuchungen und Gegenmaßnahmen erfordert.

Zertifikat ist allerdings nicht gleich Zertifikat

Für Hunderte von Jahren war die Originalunterschrift so etwas wie der De-facto-Standard um unterschiedlichste Vertragsdokumente und Vereinbarungen aller Art rechtskräftig zu unterzeichnen. Vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt verlagerten sich immer mehr Geschäftstätigkeiten und mit ihnen die zugehörigen Prozesse ins Internet. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber mit dem Zeitalter der digitalen Transformation beginnen handgeschriebene Unterschriften auf papierbasierten Dokumenten zunehmend zu verschwinden und digitale Signaturen werden weltweit mehr und mehr akzeptiert.

Datensicherheit und -kontrolle mit CASBs

Egal ob Start-up oder Konzern: Collaboration Tools sind auch in deutschen Unternehmen überaus beliebt. Sie lassen sich besonders leicht in individuelle Workflows integrieren und sind auf verschiedenen Endgeräten nutzbar. Zu den weltweit meistgenutzten Collaboration Tools gehört derzeit Slack. Die Cloudanwendung stellt allerdings eine Herausforderung für die Datensicherheit dar, die nur mit speziellen Cloud Security-Lösungen zuverlässig bewältigt werden kann. In wenigen Jahren hat sich Slack von einer relativ unbekannten Cloud-Anwendung zu einer der beliebtesten Team Collaboration-Lösungen der Welt entwickelt. Ihr Siegeszug in den meisten Unternehmen beginnt häufig mit einem Dasein als Schatten-Anwendung, die zunächst nur von einzelnen unternehmensinternen Arbeitsgruppen genutzt wird. Von dort aus entwickelt sie sich in der Regel schnell zum beliebtesten Collaboration-Tool in der gesamten Organisation.

KI: Neue Spielregeln für IT-Sicherheit

Gerade in jüngster Zeit haben automatisierte Phishing-Angriffe relativ plötzlich stark zugenommen. Dank künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Big Data sind die Inhalte deutlich überzeugender und die Angriffsmethodik überaus präzise. Mit traditionellen Phishing-Angriffen haben die Attacken nicht mehr viel gemein. Während IT-Verantwortliche KI einsetzen, um Sicherheit auf die nächste Stufe zu bringen, darf man sich getrost fragen, was passiert, wenn diese Technologie in die falschen Hände, die der Bad Guys, gerät? Die Weiterentwicklung des Internets und die Fortschritte beim Computing haben uns in die Lage versetzt auch für komplexe Probleme exakte Lösungen zu finden. Von der Astrophysik über biologische Systeme bis hin zu Automatisierung und Präzision. Allerdings sind alle diese Systeme inhärent anfällig für Cyber-Bedrohungen. Gerade in unserer schnelllebigen Welt, in der Innovationen im kommen und gehen muss Cybersicherheit weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere was die durch das Internet der Dinge (IoT) erzeugte Datenflut anbelangt. Beim Identifizieren von Malware hat man sich in hohem Maße darauf verlassen, bestimmte Dateisignaturen zu erkennen. Oder auf regelbasierte Systeme die Netzwerkanomalitäten aufdecken.

DDoS-Angriffe nehmen weiter Fahrt auf

DDoS-Attacken nehmen in Anzahl und Dauer deutlich zu, sie werden komplexer und raffinierter. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group unter Berufung auf den Lagebericht zur IT-Sicherheit 2018 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Demnach gehörten DDoS-Attacken 2017 und 2018 zu den häufigsten beobachteten Sicherheitsvorfällen. Im dritten Quartal 2018 hat sich das durchschnittliche DDoS-Angriffsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal mehr als verdoppelt. Durchschnittlich 175 Angriffen pro Tag wurden zwischen Juli und September 2018 gestartet. Die Opfer waren vor allem Service-Provider in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz: 87 Prozent aller Provider wurden 2018 angegriffen. Und bereits für das 1. Quartal dieses Jahres registrierte Link11 schon 11.177 DDoS-Angriffe.

Fluch und Segen des Darkwebs

Strengere Gesetzesnormen für Betreiber von Internet-Plattformen, die Straftaten ermöglichen und zugangsbeschränkt sind - das forderte das BMI in einem in Q1 2019 eingebrachten Gesetzesantrag. Was zunächst durchweg positiv klingt, wird vor allem von Seiten der Bundesdatenschützer scharf kritisiert. Denn hinter dieser Forderung verbirgt sich mehr als nur das Verbot von Webseiten, die ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten sind. Auch Darkweb-Plattformen, die lediglich unzugänglichen und anonymen Speicherplatz zur Verfügung stellen, unterlägen der Verordnung. Da diese nicht nur von kriminellen Akteuren genutzt werden, sehen Kritiker in dem Gesetzesentwurf einen starken Eingriff in die bürgerlichen Rechte. Aber welche Rolle spielt das Darkweb grundsätzlich? Und wie wird sich das "verborgene Netz" in Zukunft weiterentwickeln? Sivan Nir, Threat Analysis Team Leader bei Skybox Security, äußert sich zu den zwei Gesichtern des Darkwebs und seiner Zukunft.

Diese Webseite verwendet Cookies - Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Mit dem Klick auf „Erlauben“erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.