Datenschutz mit Blockchain sicherstellen
Implementierung von der Blockchain im Datenschutz
Blockchain ist in aller Munde, wird bislang jedoch primär für den Finanzsektor verwendet. Als erste im Markt hat diese Technologie jetzt die Verwendung im Datenschutz gefunden
Von Juri Schüller, Leiter Softwareentwicklung Deudat GmbH
Digitale Dokumente sind leicht manipulierbar, können gefälscht und verändert werden. Ihre Authentifizierung wird für viele Prozesse im Rahmen der Digitalisierung jedoch immer wichtiger, sowohl für Behörden als auch für Privatunternehmen. Sie kann mit dem Einsatz der Blockchain-Technologie ermöglicht werden. Über die sogenannte Notarisierung werden Dokumente mit einem digitalen Fingerabdruck versehen und in der Blockchain unveränderbar abgelegt – so können Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit und damit der Datenschutz garantiert werden.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht den Schutz personenbezogener Daten als besonders wichtig an. Sie müssen so verarbeitet werden, dass eine angemessene Sicherheit gewährleistet wird – dazu gehört der Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung. Vertraulichkeit und Integrität der Daten sowie Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme müssen zu jeder Zeit gegeben sein. Um das angemessene Schutzniveau vorhalten zu können, müssen Unternehmen, die diese personenbezogenen Daten verarbeiten, gemäß Artikel 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen: Artikel 5 legt eine Vielzahl von allgemeinen Grundsätzen für die Verarbeitung fest. Jeder Verantwortliche muss diesen nachkommen – es besteht eine Rechenschaftspflicht.
Notarisierung mit der Blockchain
Elektronische Dokumente mit personenbezogenen Daten sind für die Zusammenarbeit unabdingbar. Das Problem dabei: Sie können kopiert und verändert werden, das heißt, sie sind leicht zu manipulieren. Das wird auch von einer digitalen Signatur nur unzureichend gelöst. Mit der Blockchain kann die Authentifizierung von Dokumenten, die analog zum Beispiel mit einer Unterschrift verifiziert wurden, digital erfolgen. Damit sind Dokumente ortsunabhängig als echt zu erkennen, können zur Verfügung gestellt und verarbeitet werden: Mit Blockchain-Technologie können also Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit und damit der Datenschutz gewährleistet werden.
Die Blockchain ist vor allem durch die Kryptowährung Bitcoin, die 2009 als erste Anwendung überhaupt eingeführt wurde, bekannt geworden. Sie ist dezentral (peer to peer) organisiert – alle Teilnehmer sind gleichberechtigt – und bietet eine hohe Ausfallsicherheit und Transparenz, da jede Aktion öffentlich einsehbar ist. Gleichzeitig sind die Nutzer nicht rückverfolgbar, was wiederum Anonymität und Vertraulichkeit schafft: Daten, die in der Blockchain abgelegt wurden, erlauben keine Rückschlüsse. Zudem sind sie unveränderbar; sie können nicht gelöscht werden, es ist lediglich möglich, neue hinzuzufügen. Die Blockchain-Technologie verhindert so, dass hinterlegte Daten manipuliert oder gefälscht werden können. Auch ein Diebstahl ist ausgeschlossen.
In der Blockchain werden Dokumente mit der Notarisierung, einer Transaktion mit mehreren Teilen, authentifiziert: Beim Erstellen einer Notarisierung wird ein eindeutiger digitaler Fingerabdruck des Dokumentes, der sogenannte Hashwert, berechnet und mit einem Zeitstempel und einer Transaktions-ID in einer Blockchain unveränderbar protokolliert. Damit kann bewiesen werden, dass ein elektronisches Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form existiert hat und seither nicht verändert wurde.
Für die Notarisierung wird das ausgewählte Dokument nicht auf den Server hochgeladen, sondern der Hashwert wird lokal im Browser errechnet: Das bedeutet, dass keine Inhalte oder sonstige personenbezogene Daten in die Blockchain übertragen werden. Soll später verifiziert werden, dass das betreffende Dokument zu einem gewissen Zeitpunkt existiert hat und nicht verändert wurde, werden die Daten aus der Blockchain abgerufen und mit den vorliegenden Informationen verglichen. Zur Überprüfung müssen entweder die Transaktions-ID oder der Hashwert vorliegen, Letzterer kann auch neu errechnet werden. Die entsprechenden Daten werden in der Blockchain gesucht und ausgegeben.
Konsortium-Blockchain von Deudat
Die Datenschutzspezialistin Deudat GmbH hat eine Blockchain-Anwendung entwickelt. Sie basiert auf einer sogenannten Konsortium-Blockchain, einer Variante des Aufbaus eines Blockchain-Netzes, bei dem die Betreiber der Blockchain-Knoten einem Konsortium angehören. Deudat betreibt einen solchen Knoten, die weiteren werden von den Vereinsmitgliedern der Blockchain Initiative Austria (bc-init. at) betrieben, in der Deudat Mitglied ist.
Nur Teilnehmer der Blockchain Initiative Austria können Daten in die Blockchain schreiben. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass im Gegensatz zu öffentlichen Blockchains kein unnötig hoher Energiebedarf notwendig ist. Durch den Aufbau des Netzes ist die Verfügbarkeit der Daten sichergestellt: Das Konsortium stellt die Server bereit – auch bei einem Ausfall können Daten verglichen und abgerufen werden. (Deudat: ra)
eingetragen: 08.03.22
Newsletterlauf: 29.04.22
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