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27.03.17 - IT Security-Telegramm


Sicherheitskameras sind aus dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht mehr wegzudenken: Kombiniert mit einer Videoanalyse-Software dienen sie nicht nur der Sicherheit der Passagiere, sondern können auch den Service und Prozesse optimieren
Gesetze, Vorschriften und Konzepte sind immer nur so tragfähig sind wie die Menschen, die sie umsetzen sollen, tatsächlich dahinter stehen – und mehr noch: wie sehr die Beteiligten in die Entscheidungen mit einbezogen werden



27.03.17 - Internetsicherheit steigern und Verbraucher schützen
Internetnutzer sind immer stärker um sich greifenden Gefahren im World Wide Web ausgesetzt: Cyber-Angriffe, gehackte Router, Datenlecks, Passwortklau und veraltete Software, die Internetdieben Tür und Tor zu Geldkonten und persönlichen Daten öffnen, halten Sicherheitsbehörden und Verbraucherschützer weiterhin in Atem. So verzeichnet beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW bislang 350.000 Meldungen über betrügerische E-Mails an Internetnutzer in ihrem Phishing-Radar. Fälscher gaukeln hierbei Nutzern meist den Web-Auftritt eines echten Anbieters vor, um persönliche Daten abzugreifen, an sensible Kontodaten zu gelangen oder unbemerkt ein Schadprogramm (Malware) auf privaten Rechnern einzuschleusen. Aufgrund der Meldungen von Betroffenen wurde die Sperrung von mehr als 14.500 dubiosen Seiten durch die Verbraucherzentrale NRW veranlasst.

27.03.17 - Videoüberwachung: Trends für 2017 im internationalen, öffentlichen Nahverkehr
Sicherheitskameras sind aus dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht mehr wegzudenken. Kombiniert mit einer Videoanalyse-Software dienen sie nicht nur der Sicherheit der Passagiere, sondern können auch den Service und Prozesse optimieren. Axis Communications wagt einen Blick in die Zukunft und zeigt, welche Trends der Bereich ÖPNV für 2017 erwarten kann. Videoüberwachung ist die am meisten verwendete Technologie im öffentlichen Nahverkehr, um Sicherheit und Schutz zu gewähren. Sie kommt vor allem in Zügen, auf Bahnhöfen, in Depots und Betriebshöfen sowie auf Bahnsteigen zum Einsatz. Dabei sind die Kameras meist auf bestimmte Bereiche ausgerichtet, wie auf Notruf- und Infosäulen, Rolltreppen und Aufzüge. Die stärkste Videoüberwachungs-Abdeckung findet sich an Orten, wo sich Passagiere aufhalten. Zudem sorgen Kameras auch in nicht-öffentlichen Bereichen für Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf der Prozesse. Beispiele dafür sind Personaleingängen, Gleiskreuzungen, Tunneleingängen, entlang der Gleise, im Tunnelinneren oder an Brücken.

27.03.17 - Was die EU-Datenschutz-Grundverordnung mit Zugriffkontrolle zu tun hat
Gesetze, Vorschriften und Konzepte sind immer nur so tragfähig sind wie die Menschen, die sie umsetzen sollen, tatsächlich dahinter stehen – und mehr noch: wie sehr die Beteiligten in die Entscheidungen mit einbezogen werden. Dr. Cavoukian, nach ihrer politischen Karriere inzwischen Executive Director of Ryerson University’s Privacy and Big Data Institute hat maßgeblich das Privacy by Design-Konzept mit entwickelt. Darüber hinaus, und das ist es, was uns an dieser Stelle interessieren soll, haben ihre Sprachregelungen Eingang in die 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung gefunden. Ihr Credo hat sich nach eigenen Aussagen in der Praxis bestens bewährt: "Sie würden vermutlich überrascht sein, wie sehr Kunden sich unter diesen Bedingungen im gesamten Prozess engagieren. Warum? Weil Sie zunächst eine Vertrauensbasis geschaffen haben. Und: Ihre Kunden fühlen sich mit ihrem Bedürfnis nach Privatsphäre und Datenschutz ernst genommen."

27.03.17 - Dr. Ann Cavoukian zu Privacy by Design, Privacy by Default und der 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung
Dr. Ann Cavoukian, eine kanadische Datenschützerin, hat maßgeblich das Privacy by Design-Konzept mit entwickelt. Darüber hinaus, und das ist es, was uns an dieser Stelle interessieren soll, haben ihre Sprachregelungen Eingang in die 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung gefunden. Privacy by Design ist übrigens ganz und gar keine neue Idee und wurde bereits 1990 entwickelt. Es erlangt allerdings vor allem in Bezug auf das Internet der Dinge wieder verstärkt Bedeutung. Gerade in der Wirtschaft war und ist allerdings vielfach zu hören, dass sich Privacy by Design-Grundsätze nur eingeschränkt mit technologischem Fortschritt und wirtschaftlicher Prosperität verbinden lassen. Das sieht Cavoukian, die auch Regierungsbehörden und Unternehmen berät, anders. Ihrer Meinung nach lässt sich ein Big Data-Anspruch sehr wohl mit dem Schutz der Privatsphäre verbinden. Die Botschaft von Cavoukian mutet simpel an, die ehemalige Politikerin und Wissenschaftlerin ist aber überzeugt, dass es möglich ist Daten zu erheben und gleichzeitig die Privatsphäre zu schützen.


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