- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Kommentare & Meinungen

Bitcoin-Sicherheitsbestand eine richtige Strategie


Deutsche Unternehmen horten Bitcoin als schnelles Lösegeld für Ransomware-Attacken
Ein Ransomware-Angriff kann für ein Unternehmen fatale Folgen haben – finanzieller und auch rufschädigender Art



Die Hälfte aller deutschen Unternehmen horten Kryptowährungen, um im Falle eines Ransomware-Angriffes das Lösegeld möglichst schnell bezahlen und sich ihre Daten freikaufen zu können. Im Schnitt besitzen sie 27 Bitcoins – das sind fast 240.000 Euro – so das Ergebnis einer Studie von Citrix und OnePoll. 500 IT-Entscheider aus Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern wurden hierzu befragt. Das Problem, das entsteht: Das Bitcoin-Depot lockt neue Angreifer an. 51 Prozent der befragten Unternehmen hatten bereits Angriffe auf ihren Bestand zu verzeichnen. Ein Kryptowährung-Sicherheitsdepot für mögliches Lösegeld – Chance oder Gefahr?

Ross Brewer, Vice President und Managing Director EMEA des Security-Intelligence-Unternehmens LogRhythm, kommentiert die Studie folgendermaßen:

"Die Studie zeigt nur einmal mehr wie hoch der Bedarf an einer funktionierenden Sicherheitsstrategie ist, die weit über traditionelle Präventionstechnologien hinausgeht. Die Zahl der angreifbaren Ziele hat im letzten Jahr neue Rekorde aufgestellt, Ransomware-Angriffe machten regelmäßig Schlagzeilen. Das Horten von Kryptowährung und die Bereitschaft, Lösegeld ohne Zögern an die Angreifer abzutreten, sind die Folge und eine verzweifelte Reaktion hierauf. Es zeigt weiterhin, welch großes Misstrauen die Unternehmen gegen ihre eigenen Sicherheitsmaßnahmen hegen.

Dass ein sogenanntes ‚Sicherheitsdepot‘ an Bitcoins eben keineswegs sicher ist, sondern im Gegenteil nur noch mehr Angreifer anlockt, mussten 51 Prozent der Unternehmen bereits schmerzlich erfahren, indem sie Angriffe auf ihren Bestand zu verzeichnen hatten. Zwar zeigt eine ähnliche Studie, die vor einem halben Jahr durchgeführt wurde, dass die Anzahl der Bitcoin hortenden Unternehmen vermutlich aus genau diesem Grund von 62 Prozent auf 50 Prozent zurückgegangen ist, jedoch sind auch die aktuellen Zahlen keineswegs beruhigend und zeigen, dass sich in diesem Bereich nicht viel gebessert hat.

Ein Ransomware-Angriff kann für ein Unternehmen fatale Folgen haben – finanzieller und auch rufschädigender Art. Jedoch kann es nicht die Lösung sein, Kryptowährung zu kaufen und zu horten, um diese im Falle eines Angriffes in einer Verzweiflungstat an Cyberkriminelle abzutreten.

Stattdessen wäre das Geld besser in die richtigen Präventionsmaßnahmen investiert. Unternehmen müssen also überlegen, was zu tun ist, um die Sicherheit ihrer sensitiven Daten gewährleisten zu können. Es ist insbesondere wichtig, Aktivitäten im Firmennetzwerk lückenlos und in Echtzeit zu verfolgen und zu wissen was passiert, wann es passiert und warum es passiert – die Experten müssen den Überblick behalten. Falls außergewöhnliche Aktivitäten auftreten, müssen die sofort erkannt, untersucht und bekämpft werden – und das alles möglichst schnell.

Das Sicherheitskonzept einer Firma muss also von Anfang bis Ende durchdacht sein, denn Lücken sind eine willkommene Einladung für Angreifer und locken diese an. So wie auch ein Bitcoin-Sicherheitsbestand, der definitiv nicht Teil des Konzeptes sein sollte.

Die erste gute Nachricht: Wenn funktionierende Sicherheitstechnologien potenziellen Angreifern die Möglichkeit auf einen erfolgreichen Einbruch in das Firmennetzwerk erschweren, dann ist Lösegeld ohnehin nicht mehr notwendig. Die zweite gute Nachricht: Keine Hortung von Kryptowährung bedeutet noch weniger Angreifer, wenn man den Ergebnissen der Studie Glauben schenkt.

So sind dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Wichtig ist demnach nicht, sich bei Angriffen schnell freikaufen zu können, sondern diese gar nicht erst geschehen zu lassen. Lassen Sie sich nicht erpressen, sondern nutzen Sie die richtigen Technologien!"
(LogRhythm: ra)

eingetragen: 09.03.18
Newsletterlauf: 13.04.18

LogRhythm: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abbild der momentanen IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

  • Schutz der eigenen Mitarbeiter

    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

  • Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones

    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.