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Viele Fälle von gezielter Datenlöschung


Um Sabotagen zu verhindern, gelten bei immer mehr Unternehmen bestimmte Sicherheitsrichtlinien für das Beenden von Arbeitsverhältnissen
Mit intelligentem Log File-Management kann nachträglich festgestellt werden, wer wann und wo welche Daten manipuliert hat

Von Nicolas Ehrschwendner, Fachbereichsleiter Datenrettung im Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und -Gutachter (Bisg)

(27.01.16) - Im Geschäftsleben schneiden viele Unternehmen und Organisationen alte Zöpfe ab, um im neuen Jahr frisch durchzustarten. Vor dem Jahreswechsel werden daher oftmals Beschäftigungsverhältnisse nicht verlängert, Kündigungen wirksam oder Mitarbeiter von der Konkurrenz abgeworben. Entstehen damit für die Betroffenen schwierige Situationen, kann es vorkommen, dass als "Racheakt" wichtige Firmendaten gelöscht werden. Auch keine Seltenheit ist Datendiebstahl, um die Informationen zum neuen Arbeitgeber oder in die Selbstständigkeit mitzunehmen. Neben Sabotagen durch menschliche Einwirkung ist ebenso technisches Versagen nicht auszuschließen. So oder so sind die Daten jedoch nicht zwangsläufig unwiederbringlich verloren.

In den Monaten Dezember bis Februar verzeichnen wir bei der Attingo Datenrettung GmbH fast doppelt so viele Fälle von gezielter Datenlöschung wie in allen anderen Monaten eines Jahres zusammen. Sogenannte "High-Priority"-Fälle, die nach schnellstmöglicher Datenrettung im 24-Stunden-Notfalleinsatz verlangen, häufen sich.

Vertrauen ist gut …
Es trifft dabei Firmen jeder Größe, auch Konzerne mit gut funktionierenden IT-Abteilungen sind nicht vor Sabotagen durch die eigenen Mitarbeiter gefeit. Um solche Sabotagen zu verhindern, gelten bei immer mehr Unternehmen bestimmte Sicherheitsrichtlinien für das Beenden von Arbeitsverhältnissen. Nicht selten werden Mitarbeitern z.B. bei nicht einvernehmlichen Kündigungen bereits sämtliche Benutzerberechtigungen entzogen, schon bevor das klärende Gespräch stattfindet. Auch setzen Firmen intelligentes Log File-Management ein, womit nachträglich festgestellt werden kann, wer wann und wo welche Daten manipuliert hat. Ist dies bekannt, wirkt schon die Tatsache, dass solch ein System installiert ist, abschreckend auf potenzielle Täter.

Wenn die Technik versagt
Darüber hinaus kann es aber auch zu technischen Problemen kommen. Oftmals werden insbesondere über die Feiertage oder "zwischen den Jahren" Hardware- und/oder Softwareumstellungen vollzogen, da zu dieser Zeit die wenigsten Mitarbeiter anwesend sind und der laufende Betrieb kaum beeinträchtigt wird. Allerdings kann es gerade dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Datenverlusten kommen. Auslöser können z.B. Fehler in neu eingespielten Updates oder neuen Versionen von Betriebssystemen, Softwarepaketen, Datenbanken etc. sein. Ebenfalls denkbar sind Probleme durch Techniküberalterung. Meist laufen Festplatten über viele Jahre im Dauerbetrieb. Werden sie dann z.B. aufgrund von Hardware-/Software-Wartung, Übersiedlung u.Ä. ausgeschaltet, starten sie eventuell anschließend nicht mehr korrekt. Ein Grund dafür können defekte Flüssigkeitslager sein. Nicht zuletzt kann auch hier menschliches Versagen reinspielen, weil beispielsweise bei Systemumstellungen nicht alle Daten gesichert werden oder kurzzeitige Redundanzen nicht gegeben sind.

Vorsicht beim Hochfahren!
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu vorsätzlicher Datenvernichtung, muss dennoch kein endgültiger Schaden entstehen. Selbst gelöschte Daten lassen sich mit speziellen Reverse-Engineering-Verfahren in mehr als 95 Prozent der Fälle vollständig wiederherstellen. Denn solange die betroffenen Sektoren nicht überschrieben wurden, sind gelöschte Daten auf dem Speichermedium physisch noch verfügbar und damit rekonstruierbar. Das bedeutet: Im Falle der Beschädigung der Festplatte eines Computers, des Servers oder RAID-Verbunds im Zuge der Sabotage keinesfalls das System mehr hochfahren! Jeder einzelne Vorgang im Betriebssystem, auch ein simpler Systemstart, kann dazu führen, dass gelöschte Daten endgültig überschrieben werden und nicht mehr rekonstruierbar sind. Besteht der Verdacht, dass schädigendes Benutzerverhalten vorliegt, lässt sich dies mittels forensischer Verfahren zur elektronischen Spurensicherung feststellen. Mit modernen Technologien sind Computer-Forensiker in der Lage, schuldhaftes Verhalten im Nachhinein anhand von technischen Protokollierungen in den Systemen nachzuweisen. (Bisg: ra)

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.