- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Tipps & Hinweise

Fünf Tipps gegen DSGVO-Bußgelder


Jeder Mitarbeiter im Unternehmen, der in Kontakt mit persönlichen Daten kommt, muss wissen, wie man diese DSGVO-konform behandelt
Eine Cloud möchte genauso ernst genommen werden wie ein Computer



Von Jörg Schindler, PR Manager CEEMEA bei Sophos

Jede Woche ergehen rund 450 Millionen US-Dollar Strafe wegen Verstoß gegen die europäische DSGVO. Die britische Datenschutzbehörde ICO griff kürzlich hart durch. In Deutschland blieben Millionenbußgelder der Datenschutzbehörden der Länder bislang aus. Sophos gibt fünf Tipps zur Vermeidung von DSGVO-Verstößen.

Die Bußgelder zeigen, dass dank der DSGVO die Datenschutzbehörden, wie zum Beispiel die britische ICO (Information Commissioner’s Office), heute nicht mehr wie Papiertiger dastehen, sondern handeln.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Rügen und enormen Summen hat Sophos noch einmal fünf wirkungsvolle Tipps zur Vermeidung von DSGVO-Verstößen zusammengestellt, die sich mit überschaubarem Aufwand für jedes Unternehmen umsetzen lassen.

Fünf Tipps für Unternehmen, DSGVO-Verstöße wie Datenverlust zu vermeiden:

Patchen: so früh und so oft wie möglich
Es gilt, das Risiko, Opfer einer Cyberattacke zu werden, so gering wie möglich zu halten. Das geht am besten, indem man die Schwachstellen, die illegalen Eintritt ins System ermöglichen, behebt. Und zwar jede Schwachstelle.

Persönliche Daten in einer Cloud sichern
Eine Cloud möchte genauso ernst genommen werden wie ein Computer. Deshalb: Unerwünschte Ports und Services schließen, Daten verschlüsseln und sicherstellen, dass geeignete Zugangskontrollen parat sind. Das ist nötig für sämtliche Umgebungen, inklusive Qualitätskontrolle und Entwicklungsumgebung.

Zugang zu persönlichen Daten auf ein Minimum einschränken
Die Strategie dahinter: Verkleinern der Angriffsfläche. Je mehr Daten man sammelt, desto mehr kann man verlieren. Deshalb sollten nur diejenigen Informationen behalten werden, die man wirklich braucht. Und zusätzlich sollten nur die Personen darauf Zugriff haben, die diese Dateien für ihre Arbeit benötigen.

Schulungen für Mitarbeiter
Jeder Mitarbeiter im Unternehmen, der in Kontakt mit persönlichen Daten kommt, muss wissen, wie man diese DSGVO-konform behandelt. Ob Handbücher, regelmäßige Schulungen oder Wikis – jedes Unternehmen sollte die Form finden, die zu ihm passt und seinen Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit Daten vermitteln kann.

Dokumentation und Nachweis von Datenschutzbestimmungen
Maßnahmen zum Datenschutz sollten gut dokumentiert sein. Für das Unternehmen zur Selbstkontrolle ebenso wie zur externen Überprüfung.
(Sophos: ra)

eingetragen: 23.08.19
Newsletterlauf: 18.09.19

Sophos: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.